Architekten- und Ingenieurleistungen

Leistungsphasen 1-9

Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen der Leistungsphasen LP 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an. Wir planen für Sie sowohl den Neubau als auch Um- und Ausbau bereits vorhandener Bauobjekte. Insbesondere bei Neubauten werden die LP 1 „Grundlagenermittlung“ und die LP 2 „Vorplanung“ benötigt. Die LP 3 „Entwurfsplanung“ beinhaltet die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes. Bei bereits bestehender Bausubstanz planen wir auch Anbauten, Balkone und Garagen sowie die Sanierung und Modernisierung.

Seit 1995 sind wir in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen und können für Sie in der LP 4 „Genehmigungsplanung“ die Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben einholen.

Weiterführend können wir für Sie die LP 5 „Ausführungsplanung“ durchführen. Die Ausführungsplanung beinhaltet die Weiterentwicklung der genehmigten Entwurfsplanung unter ausführungstechnischen Aspekten. Dabei werden meist Ausführungspläne in einem größeren Maßstab, z.B. Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1, als in der Entwurfsplanung erarbeitet.

In der LP 6 „Vorbereitung der Vergabe“ (Mengenermittlung und Erstellen von Leistungsverzeichnissen) und der
LP 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“ (Einholen von Angeboten und Mitwirkung bei der Auftragserteilung) begleiten wir die Bauarbeiten und überwachen in der LP 8 „Bauüberwachung/(Bauleitung)“ die Ausführung der Bauarbeiten der beteiligten Handwerkerfirmen.

In der letzten LP 9 „Objektbetreuung“ überprüfen wir für Sie z.B. das errichtete Gebäude nochmals auf mögliche Mängel bevor die Gewährleistungsfristen ablaufen.