Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden erlassen wurde.
Das GEG führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Das GEG steht in Zusammenhang mit der EU-Gebäuderichtlinie, nach welcher neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 und alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen.
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