SiGe-Koordination nach BaustellV

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Wir führen für Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Ihren Baustellen durch. Hierzu übernehmen wir als SiGe-Koordinator nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung Ihrer Bauvorhaben.

Dazu legen wir die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) fest, koordinieren diese und überprüfen ihre Einhaltung. Bei Bedarf kündigen wir auch Ihr Bauvorhaben bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde 14 Tage vor Baubeginn an.

Nach Abschluss der Baumaßnahme erarbeiten wir für Sie bei Bedarf die Unterlage. Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der baulichen Anlage (z. B. Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten).